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HU / AU / TÜV Mettmann

Die Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung in Mettmann

In Deutschland gibt es die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), deren § 29 eine regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) vorsieht. Alle Autos mit einem amtlichen Kennzeichen müssen bei einer anerkannten Prüforganisation auf Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit überprüft werden. In unserer Autowerkstatt in Mettmann führen wir die HU und AU für Sie zu.

Hauptuntersuchung (HU)

Die Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Durch defekte Bremsen oder ähnliches ist ein Unfall schnell passiert. Mit der HU soll sichergestellt werden, dass Ihr Fahrzeug keine gravierenden Sicherheitsmängel vorweist und somit die Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen gewährleistet wird.

Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung ist seit Januar 2010 ein fester Bestandteil der HU und muss immer zusammen durchgeführt werden. Im Rahmen der AU wird die gesamte Auspuffanlage, der Luftfilter und die Einspritzanlage begutachtet. Wenn keine Undichtigkeiten festgestellt werden, folgt die Messung der Abgaswerte. Dabei muss seit 2018 eine Endrohrmessung durchgeführt werden. Diese ist mit einem größeren Aufwand verbunden, wodurch auch die Kosten für die HU und AU leicht gestiegen sind.

TÜV Mettmann

Häufig wird die Hauptuntersuchung nur „TÜV“ genannt. Das liegt daran, dass der TÜV eine lange Zeit das Monopol hatte. Allerdings gibt es mittlerweile weit mehr staatlich anerkannte Prüforganisationen, die eine Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung durchführen können. In unserer Werkstatt in Mettmann wird die HU/AU von DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeugs-Überwachungs-Verein) durchgeführt.

Wann ist die nächste HU/AU fällig?

Grundsätzlich ist die Hauptuntersuchung inkl. AU alle zwei Jahre fällig. Bei einem Neuwagen muss die HU/AU erst drei Jahre nach der Erstanmeldung durchgeführt werden. Mietfahrzeuge, Taxen, Anhänger und LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, sowie auch Omnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen müssen alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung inkl. AU – ab der Erstanmeldung.

HU/AU – Diese Unterlagen werden benötigt

Bitte bringen Sie zur HU/AU immer Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) mit. Damit kann der Prüfer die Fahrzeug-Identifikationsnummer feststellen. Ihren Fahrzeugbrief, Führerschein und Ihr Personalausweis benötigen Sie nicht zur Hauptuntersuchung inkl. AU.

Abgelaufene HU – Bußgeld und Punkte

Wenn Sie mit Ihrem Auto fahren, obwohl die HU-Plakette bereits abgelaufen ist, erwarten Sie hohe und teure Strafen:

  • 2 bis 4 Monate Verspätung: 15 Euro
  • 4 bis 8 Monate Verspätung: 25 Euro
  • Mehr als 8 Monate Verspätung: 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg
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